Der Referenzpunkt zum Verständnis des neuen Bundesgesetzes über den Datenschutz und zur Umsetzung regulatorischer Pflichten in strukturierte, messbare und nachhaltige Prozesse
Am 1. September 2023 ist das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) in Kraft getreten. Diese Gesetzgebung:
aktualisiert den Rechtsrahmen von 1992, um den heutigen digitalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen;
fokussiert sich auf die Personendaten natürlicher Personen sowie darauf, wie Unternehmen und öffentliche Stellen diese Daten erheben, bearbeiten und schützen;
führt strengere Pflichten in Bezug auf Transparenz, Datensicherheit, Rechenschaftspflicht und Dokumentation ein.
Das DSG gilt für:
Unternehmen und Organisationen mit Sitz in der Schweiz;
ausländische Unternehmen, die im Zusammenhang mit ihren Angeboten oder Dienstleistungen Personendaten von in der Schweiz ansässigen Personen bearbeiten.
In der Praxis: Wenn Sie Personendaten von Personen in der Schweiz bearbeiten, ist es sehr wahrscheinlich, dass das DSG auf Sie anwendbar ist.
Jede Bearbeitungstätigkeit muss:
rechtmäßig sein und auf einer geeigneten Rechtsgrundlage beruhen;
transparent sein: Die betroffenen Personen müssen wissen, wer ihre Daten bearbeitet, zu welchen Zwecken und mit welchen Rechten;
zweckgebunden und verhältnismäßig sein: keine übermäßige Erhebung, keine unnötigen Daten.
Der Datenschutz muss integriert werden:
in die Gestaltung von Prozessen, Dienstleistungen und Systemen (Datenschutz durch Technikgestaltung);
in die Standardeinstellungen (datenschutzfreundliche Voreinstellungen: standardmäßig muss das System „datenschutzfreundlich“ sein).
Organisationen müssen:
ein aktuelles Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten führen;
Rollen, Zwecke, Datenkategorien, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Übermittlungen und Sicherheitsmaßnahmen erfassen.
Ohne ein strukturiertes Verzeichnis ist der Nachweis der Rechenschaftspflicht nahezu unmöglich.
Für Bearbeitungstätigkeiten, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen darstellen, ist erforderlich:
die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA);
die Analyse der Risiken sowie die Festlegung von Maßnahmen zu deren Reduktion auf ein akzeptables Niveau.
Das DSG verlangt von Unternehmen, aufzuzeigen, wie sie Risiken bewerten und mindern – nicht lediglich, dass sie diese „berücksichtigen“.
Organisationen müssen:
Datenschutzverletzungen beurteilen und gegebenenfalls melden;
Anträge auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Löschung und Datenübertragbarkeit innerhalb der gesetzlichen Fristen bearbeiten;
Anfragen und Datenschutzverletzungen in speziellen Registern dokumentieren.
Bei vorsätzlichen Verletzungen wesentlicher Pflichten (Information, Transparenz, Zusammenarbeit, Sorgfalt) können folgende Maßnahmen verhängt werden:
strafrechtliche Sanktionen von bis zu CHF 250’000 gegen die verantwortlichen Personen;
korrigierende und untersagende Maßnahmen durch die Aufsichtsbehörde.
Über die Sanktionen hinaus zählen Reputations- und Risiken für die operative Kontinuität zu den am häufigsten unterschätzten Risiken.
01. Verfügen Sie über ein aktuelles, von der Geschäftsleitung genehmigtes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
02. Können Sie sämtliche für Ihre wesentlichen Verarbeitungstätigkeiten verwendeten Rechtsgrundlagen klar benennen?
03. Haben Sie Verarbeitungstätigkeiten mit hohem Risiko identifiziert und gegebenenfalls eine dokumentierte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchgeführt?
04. Wissen Sie, wie eine Datenschutzverletzung derzeit gehandhabt wird (Zuständigkeiten, Fristen und dokumentierte Maßnahmen)?
05. Werden Auskunfts-, Löschungs- und Berichtigungsbegehren über einen nachvollziehbaren Prozess mit überwachten Fristen bearbeitet?
06. Können Sie nachweisen, dass Mitarbeitende und Schlüsselpersonen eine angemessene und aktuelle Schulung im Bereich Datenschutz erhalten haben?
07. Können Sie nachweisen, dass Sie über eine klare Gesamtübersicht der Datenübermittlungen ins Ausland verfügen (einschließlich über Cloud-Anbieter, SaaS-Tools usw.)?
Wenn die Antwort auf eine oder mehrere Fragen nicht eindeutig ist oder vom Einzelfall abhängt, wurde Privacy Swiss® gezielt entwickelt, um diese Lücken zu schließen.
Privacy Swiss® verknüpft jede Pflicht nach dem DSG mit konkreten Modulen innerhalb der Plattform.
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und Transparenz
Risikobasierter Ansatz & DSFA
Governance & Rollen
Rechte der betroffenen Personen
Datenschutzverletzungen
Datenübermittlungen
Compliance und interne Kultur
Eine vollständige und intuitive Plattform, die es Ihnen ermöglicht, alle Aspekte des Datenschutzes zentral, konform und vollständig sicher zu verwalten.
Optimieren Sie Prozesse, reduzieren Sie Risiken und sparen Sie Zeit: Dank eines automatisierten Systems, das jederzeit auditbereit ist, verwandelt Privacy Swiss das Datenschutzmanagement in einen effizienten, transparenten und prüfbaren Prozess.
Absicherung zentraler Verarbeitungstätigkeiten (Marketing, HR, Kunden, Lieferanten);
Strukturierung des Verzeichnisses, der Rollen und der Dokumentation.
Verwaltung mehrerer Mandanten innerhalb einer einzigen Plattform;
Standardisierung von DSFA, Risikoanalysen, Audits und Berichten.
Abbildung komplexer Strukturen, verteilter Rollen und kritischer Prozesse;
Zeitnahe Bearbeitung von Anfragen, Überprüfungen und Inspektionen.